agbs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNG

Alle Lieferungen und Leistungen von reafood erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur im Falle der schriftlichen Bestätigung durch reafood.

  1. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Angebote von reafood erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit reafood vom Kunden bestellte Waren und Leistungen von Dritten geliefert erhält.

2.2. Mündliche Auskünfte und Zusagen oder Angaben in Preislisten, Anzeigen, Internet-Seiten und Werbeaussendungen, gleich welcher Art, sind freibleibend und stellen keine Zusicherung oder Realisierungsgarantie, welcher Art immer, dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. reafood behält sich die jederzeitige Änderung der in ihren Preislisten und sonstigen Werbeunterlagen enthaltenen Angaben ausdrücklich vor.

  1. RÜCKTRITTSRECHT

3.1. Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetztes sind (BGBl. 1979/140 idgF), können binnen einer Frist von 7 Werktagen ab erteiltem Liefer-/Veranstaltungsauftrag von diesem zurücktreten. Dieser Rücktritt muss schriftlich erfolgen und reafood nachweislich zugekommen sein.
3.2. Sofern der Kunde vom Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zurücktritt (Storno), so hat er bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn der reafood lediglich eine Auftragspauschale von €50; bei einem Rücktritt vom Vertrag später als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist reafood berechtigt, 50% (fünfzig Prozent) der gesamten Auftragssumme dem Kunden in Rechnung zu stellen.

  1. LIEFERZEIT, TEILLIEFERUNGEN

4.1. Die vom Kunden mit reafood vereinbarten Veranstaltungs-/Lieferzeiten sind von dieser grundsätzlich einzuhalten.
4.2. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streiks in Lieferantenbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von reafood nicht zu vertretender Umstände ist reafood berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen, soferne Anlass und Art der vereinbarten Veranstaltung diese Nachholung zulassen. Beide Parteien können jedoch vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn das eintretende Ereignis zu einer unangemessenen Lieferverzögerung (Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung) führt.

  1. PREISE

5.1. Die vereinbarten Preise von reafood sind Nettopreise zuzüglich der jeweils zum Rechnungszeitpunkt geltenden Umsatzsteuer und allfälliger sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben. Sie basieren auf dem zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Kalkulationsstand.
5.2. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbare, bis zum Veranstaltungszeitpunkt jedoch eintretende Kostenänderungen führen zur Berücksichtigung bei Rechnungslegung und können nicht unter Hinweis auf Auftragsdaten beeinsprucht werden.
5.3. Vereinbarte Mietpreise gelten für die jeweils klar festgelegte Vertragsdauer, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sollte diese (Rückgabeverzögerung, etc.) nicht pünktlich eingehalten werden, so erhöht sich der jeweils vereinbarte Mietpreis um die aliquoten Zeitverzögerungen, wobei es der reafood unbenommen bleibt, durch derart eintretende Verzögerungen erlittenen Geschäftsschaden darüber hinaus in Anspruch zu nehmen.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1. Rechnungen von reafood sind, soweit nicht Bankabbuchung oder Kreditkartenzahlung vereinbart wurde, prompt, ohne Skonti oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Geleistete Anzahlungen werden bei Rechnungserstellung berücksichtigt. Geldüberweisungen gelten erst mit dem Einlangen auf einem Bankkonto von reafood als erfolgt.
6.2. Bei Auftragserteilung (Aufträge ab Euro 1500) ist durch den Kunden an die reafood eine Anzahlung von 50% (fünfzig Prozent) der Auftragssumme inkl. anfallender Steuern zu zahlen. Langt diese Anzahlung nicht bis längstens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn bei der reafood ein, so gilt der Vertrag als durch den Kunden storniert.
6.3. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Sie gelten zahlungshalber und werden erst nach ordnungsgemäßer Einlösung sowie Begleichung aller offener Spesen durch den Kunden gutgeschrieben. Für rechtzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels/Schecks bei Nichteinlösung  übernimmt reafood gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, keine Haftung.
6.4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden berechnet reafood Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat.
6.5. Die Rechnungslegung durch reafood kann ausnahmslos nur gegenüber demjenigen erfolgen, der reafood dem Auftrag erteilt und den reafood als Kunden akzeptiert hat. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der reafood ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.6. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die reafood an Dritte ist für den Kunden ausgeschlossen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Die von reafood produzierten und gelieferten Waren werden gem. HACCP-Richtlinien produziert gelagert und geliefert.
7.2. Zum Lieferumfang gehören die Anlieferung zum Veranstaltungsort sowie die Abholung der Wirtschaftsgüter nach Benutzung (nach Veranstaltungsende).
7.3. Reklamationen, insbesondere über Speisen sind am Veranstaltungstag dem Organisationsleiter von reafood oder deren Geschäftsleitung mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeit nicht mehr akzeptiert werden.
7.4. Die reafood übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gerätschaften. Bei Auftreten eines Mangels ist der Kunde verpflichtet, reafood die Möglichkeit zur Mängelbehebung bzw. zum Nachtrag des Fehlenden zu geben. Kann ein vom Kunden behaupteter Mangel nicht festgestellt werden, so ist reafood berechtigt, die im Zusammenhang mit der erfolglosen Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden weiterzuverrechnen.

  1. DATENSCHUTZ

8.1. reafood wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bekannt gewordenen, personenbezogenen und sonstigen Daten, insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs oder zu Werbezwecken die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BGBl. 1999/165) beachten.
8.2. Der Kunde stimmt der Aufnahme seiner Adressdaten in die reafood-Kundendatei ausdrücklich zu und erklärt, bis auf Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen einverstanden zu sein.

  1. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

9.1. Erfüllungsort für alle Parteien ist der Ort der jeweiligen auftragsgegenständlichen Veranstaltung.
9.2. Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Salzburg-Stadt. Es gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (BGBl. 1988/96 idgF). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. 

  1. SONSTIGES

10.1. Haben mehrere Kunden die Erfüllung von Vertragspflichten aus einem Rechtsgeschäft mit der reafood im Rahmen dieser AGB übernommen, so haften diese zur ungeteilten Hand.
10.2. Änderungen der Rechtsform oder Anschrift des Kunden sind reafood unverzüglich bekannt zu geben. Widrigenfalls gelten sämtliche Erklärungen der reafood, die dem Kunden unter der von ihm zuletzt bekannt gegebenen Bezeichnung und/oder an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden, als dem Kunden rechtswirksam zugegangen.